Kostenübernahme Ihrer Therapie im Alten Amtshaus

Mithilfe der Checkliste zur Kostenübernahme der Psychotherapie klären Sie schnell alle wichtigen Punkte zur Finazierung mit Ihrer privaten Krankenkasse.

Fragen Sie gerne Unterstützung bei uns an! Wir klären Ihre Fragen zur Kostenübernahme…

Reibungslose Kostenübernahme Ihrer Therapie

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Im Regelfall übernehmen die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie (Richtlinienverfahren). Es ist jedoch ratsam, im Vorfeld die Anzahl und die Höhe der Erstattung für die psychotherapeutische Einzelbehandlung bei Ihrer Versicherung zu erfragen. Diese richten sich nach der Art Ihres Versicherungsvertrages.

Einfache Kostenübernahme mit unserer Checkliste

Mithilfe der Checkliste können Sie alle relevanten Informationen zur Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung einholen. Erfahrungsgemäß übernehmen alle privaten Krankenkassen die ersten drei bis fünf Probesitzungen ohne Antrag.

Informationen zur Kostenübernahme im Erstgespräch

Im Erstgespräch werden Sie selbstverständlich zu allen beachtenden Formalitäten und zur Vorgehensweise der Beantragung informiert.

Selbstzahler

Als Selbstzahler sind Sie an keine Frequenz und Sitzungsanzahl gebunden. Bei einem anstehenden Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenkasse macht es ebenso Sinn, die Kosten für eine Psychotherapie selber zu übernehmen. Die Kosten richten sich nach der Gebürenverordnung für Psychotherapeuten (GOP), die an die Gebürenverordnung für Ärzte angelehnt ist. Das Honorar wird vertraglich festgehalten.

Berufsgenossenschaften

Setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung, wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht z.B. nach einem traumatischen Erlebnis. In der Regel übernehmen die Berufsgenossenschaften die psychotherapeutische Behandlung.

Gesetzliche Krankenkassen

Wir sind eine Privatpraxis für Psychotherapie und können bedauerlicherweise nur im Einzelfall mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen. Im sogenannten Kostenerstattungsverfahren ist es jedoch möglich, dass die GKV die Kosten für Ihre Psychotherapie übernehmen.

Was ist das Kostenerstattungsverfahren?

Durch das Kostenerstattungsverfahren werden Therapiekosten von den GKV auch bei Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassensitz übernommen. Wenn Ihre Suche nach einem Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten in langen Wartezeiten oder Absagen endet und keine angemessene Versorgung gewährleistet ist, haben Sie das Recht, sich die notwendigen Therapieleistungen selbst zu beschaffen und die anfallenden Kosten rückerstattet zu bekommen § 13 Absatz SBG V.

Voraussetzung für die Übernahme der Therapiekosten im Kostenerstattungsverfahren ist jedoch der Nachweis hinreichender Bemühungen um einen Platz bei einem Therapeuten mit Kassensitz. Hierzu ist es ratsam, dass Sie alle Anrufe und Absagen von kontaktierten Psychotherapeuten schriftlich dokumentieren.
Günstig ist zudem eine Anfrage bei den Termin-Servicestellen und der Nachweis (Telefonprotokoll oder Schreiben), dass Ihnen keine zeitnahe Sprechstunde vermittelt werden konnte bzw. der Therapeut Ihnen keinen Therapieplatz anbieten kann. Die GKV können verlangen, dass Sie sich mehrfach an die Termin-Servicestellen wenden.
Grundvoraussetzung für die Behandlung in Kostenerstattung ist der Besuch einer Sprechstunde. Ausgenommen Sie sind aufgrund einer psychischen Erkrankung in den letzten 12 Monaten stationär behandelt worden. In der Sprechstunde füllt der Therapeut ein Formular (PTV-11) aus und stellt bereits Verdachtsdiagnosen. Zudem kann er vermerken, welche Wartezeit zumutbar ist. Eine besuchte Sprechstunde und eine Verdachtsdiagnose können die Chancen auf Kostenübernahme durch die GKV in vielen Fällen erhöhen.

Empfehlungen zur erfolgreichen Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

  • Kontaktieren Sie zuerst möglichst viele von Kassen zugelassene Psychotherapeuten in Wohnortnähe und fragen Sie nach einem freien Behandlungsplatz. Wenn Sie zeitnah einen Termin erhalten, nehmen Sie ihn wahr.
  • Da Sie nachweisen müssen, dass keine rechtzeitige Behandlung bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung möglich war, protokollieren Sie Ihre Anrufe (Name, Datum, Uhrzeit und frühestmöglichen Behandlungstermin). Üblicherweise reichen hier Anfragen bei 3 bis 5 Behandlern.
  • Teilen Sie Ihrer Krankenkasse schriftlich mit, dass kurzfristig kein Therapiebeginn bei einem zugelassenen Psychotherapeuten in Wohnortnähe möglich war. Legen Sie dem Schreiben Ihr Anrufprotokoll bei und bitten Sie Ihre Kasse, Ihnen im Rahmen einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) einen Psychotherapeuten mitzuteilen, bei dem Sie zeitnah einen Termin in Wohnortnähe erhalten.
  • Legen Sie auch das Schreiben der Terminservicestellen bei, in dem Ihnen die Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt hat, dass sie Ihnen keinen Behandlungsplatz vermitteln kann.
  • Nach Verstreichen dieser Frist suchen Sie einen approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung. Diesen bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung zur Weitergabe an Ihre Krankenkasse, dass für Sie eine umgehende Behandlung notwendig ist und er Ihnen kurzfristig einen freien Therapieplatz anbieten kann.
  • Anschließend beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die konkrete Behandlung durch diesen Psychotherapeuten sowie die Erstattung der dafür notwendigen Kosten nach § 13 Absatz 3 SGB V.
  • Wird der Antrag auf Kostenübernahme von der Krankenkasse abgelehnt, kann der Versicherte Widerspruch einlegen. Ein Musterschreiben findet sich im BPtK-Ratgeber Kostenerstattung.