Gesetzliche Krankenkassen
In unserer Privatpraxis ist für gesetzlich Versicherte eine Behandlung ausschließlich im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Ausnahmeverfahren, das dann greift, wenn eine zeitnahe psychotherapeutische Versorgung über Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten nicht möglich ist. Da Kassensitze begrenzt sind und häufig sehr lange Wartezeiten bestehen, kann dieses Verfahren für viele Patientinnen und Patienten eine sinnvolle und realistische Alternative darstellen.
Die Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens ist mit einem gewissen organisatorischen Aufwand verbunden, da gegenüber der Krankenkasse ein sogenanntes „Systemversagen“ nachgewiesen werden muss. Erfahrungsgemäß ist das Verfahren jedoch gut umsetzbar und häufig erfolgsversprechend, wenn die erforderlichen Schritte sorgfältig vorbereitet und die Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Zur Unterstützung dieses Prozesses sind grundsätzlich zwei vorbereitende Gespräche auf Selbstzahlerbasis vorgesehen. Das erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der fachlichen Einschätzung, ob ich für Sie die passende Therapeutin bin und wie die Erfolgsaussichten für das Kostenerstattungsverfahren in Ihrem individuellen Fall einzuschätzen sind. Im zweiten Gespräch werden die bereits von Ihnen gesammelten Unterlagen gemeinsam gesichtet, ergänzt und für die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse vorbereitet.
Für ausführlichen Informationen zum Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens, zu den rechtlichen Hintergründen sowie hilfreiche Vorlagen, Musterformulare und konkrete Handlungsempfehlungen mit Checkliste können sie bei uns schriftlich erfragen.