Gesetzliche Krankenkassen
Wir sind eine Privatpraxis für Psychotherapie und können bedauerlicherweise nur im Einzelfall mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen. Im sogenannten Kostenerstattungsverfahren ist es jedoch möglich, dass die GKV die Kosten für Ihre Psychotherapie übernehmen.
Was ist das Kostenerstattungsverfahren?
Durch das Kostenerstattungsverfahren werden Therapiekosten von den GKV auch bei Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassensitz übernommen. Wenn Ihre Suche nach einem Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten in langen Wartezeiten oder Absagen endet und keine angemessene Versorgung gewährleistet ist, haben Sie das Recht, sich die notwendigen Therapieleistungen selbst zu beschaffen und die anfallenden Kosten rückerstattet zu bekommen § 13 Absatz SBG V.
Voraussetzung für die Übernahme der Therapiekosten im Kostenerstattungsverfahren ist jedoch der Nachweis hinreichender Bemühungen um einen Platz bei einem Therapeuten mit Kassensitz. Hierzu ist es ratsam, dass Sie alle Anrufe und Absagen von kontaktierten Psychotherapeuten schriftlich dokumentieren.
Günstig ist zudem eine Anfrage bei den Termin-Servicestellen und der Nachweis (Telefonprotokoll oder Schreiben), dass Ihnen keine zeitnahe Sprechstunde vermittelt werden konnte bzw. der Therapeut Ihnen keinen Therapieplatz anbieten kann. Die GKV können verlangen, dass Sie sich mehrfach an die Termin-Servicestellen wenden.
Grundvoraussetzung für die Behandlung in Kostenerstattung ist der Besuch einer Sprechstunde. Ausgenommen Sie sind aufgrund einer psychischen Erkrankung in den letzten 12 Monaten stationär behandelt worden. In der Sprechstunde füllt der Therapeut ein Formular (PTV-11) aus und stellt bereits Verdachtsdiagnosen. Zudem kann er vermerken, welche Wartezeit zumutbar ist. Eine besuchte Sprechstunde und eine Verdachtsdiagnose können die Chancen auf Kostenübernahme durch die GKV in vielen Fällen erhöhen.