Kostenübernahme Ihrer Therapie im Alten Amtshaus

Mithilfe der Checkliste zur Kostenübernahme der Psychotherapie klären Sie schnell alle wichtigen Punkte zur Finazierung mit Ihrer privaten Krankenkasse.

Fragen Sie gerne Unterstützung bei uns an! Wir klären Ihre Fragen zur Kostenübernahme…

Reibungslose Kostenübernahme Ihrer Therapie

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Im Regelfall übernehmen die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie (Richtlinienverfahren). Es ist jedoch ratsam, im Vorfeld die Anzahl und die Höhe der Erstattung für die psychotherapeutische Einzelbehandlung bei Ihrer Versicherung zu erfragen. Diese richten sich nach der Art Ihres Versicherungsvertrages.

Einfache Kostenübernahme mit unserer Checkliste

Mithilfe der Checkliste können Sie alle relevanten Informationen zur Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung einholen. Erfahrungsgemäß übernehmen alle privaten Krankenkassen die ersten drei bis fünf Probesitzungen ohne Antrag.

Informationen zur Kostenübernahme im Erstgespräch

Im Erstgespräch werden Sie selbstverständlich zu allen beachtenden Formalitäten und zur Vorgehensweise der Beantragung informiert.

Selbstzahler

Als Selbstzahler sind Sie an keine Frequenz und Sitzungsanzahl gebunden. Bei einem anstehenden Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenkasse macht es ebenso Sinn, die Kosten für eine Psychotherapie selber zu übernehmen. Die Kosten richten sich nach der Gebürenverordnung für Psychotherapeuten (GOP), die an die Gebürenverordnung für Ärzte angelehnt ist. Das Honorar wird vertraglich festgehalten.

Berufsgenossenschaften

Setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung, wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht z.B. nach einem traumatischen Erlebnis. In der Regel übernehmen die Berufsgenossenschaften die psychotherapeutische Behandlung.

Gesetzliche Krankenkassen

In unserer Privatpraxis ist für gesetzlich Versicherte eine Behandlung ausschließlich im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Ausnahmeverfahren, das dann greift, wenn eine zeitnahe psychotherapeutische Versorgung über Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten nicht möglich ist. Da Kassensitze begrenzt sind und häufig sehr lange Wartezeiten bestehen, kann dieses Verfahren für viele Patientinnen und Patienten eine sinnvolle und realistische Alternative darstellen.
 
Die Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens ist mit einem gewissen organisatorischen Aufwand verbunden, da gegenüber der Krankenkasse ein sogenanntes „Systemversagen“ nachgewiesen werden muss. Erfahrungsgemäß ist das Verfahren jedoch gut umsetzbar und häufig erfolgsversprechend, wenn die erforderlichen Schritte sorgfältig vorbereitet und die Unterlagen vollständig eingereicht werden.
 
Zur Unterstützung dieses Prozesses sind grundsätzlich zwei vorbereitende Gespräche auf Selbstzahlerbasis vorgesehen. Das erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der fachlichen Einschätzung, ob ich für Sie die passende Therapeutin bin und wie die Erfolgsaussichten für das Kostenerstattungsverfahren in Ihrem individuellen Fall einzuschätzen sind. Im zweiten Gespräch werden die bereits von Ihnen gesammelten Unterlagen gemeinsam gesichtet, ergänzt und für die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse vorbereitet.
 
Für ausführlichen Informationen zum Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens, zu den rechtlichen Hintergründen sowie hilfreiche Vorlagen, Musterformulare und konkrete Handlungsempfehlungen mit Checkliste können sie bei uns schriftlich erfragen.